Preise
Physiotherapie 30 min....€ 54,00
Physiotherapie 45 min....€ 80,00
Physiotherapie 60 min....€ 106,00
ÖGK
RE
SB
€ 30,40
€ 23,60
€ 45,62
€ 34,38
€ 60,82
€ 45,18
BVAEB
SB
RE
€ 28,08
€ 25,92
€ 42,12
€ 37,88
€ 56,16
€ 49,84
SB
RE
KFA
€ 31,28
€ 22,72
€ 46,98
€ 33,02
€ 62,65
€ 43,35
SVS
SB
RE
€ 23,60
€ 30,40
€ 44,60
€ 35,40
€ 47,20
€ 58,80
RE= Rückerstattung des Versicherungsträgers
SB= Selbstbehalt
Für die Gültigkeit wird keine Haftung übernommen. (Stand Jänner 2023)
Hausbesuch 30 min....€ 85,00
Hausbesuch 45 min....€ 115,00
Hausbesuch 60 min....€ 135,00
ÖGK
RE
SB
60,80
€ 24,20
€ 76,02
€ 38,98
€ 91,22
€ 43,78
BVAEB
SB
RE
€ 52,23
€ 32,77
€ 66,27
€ 48,73
€ 80,31
54,69
SB
RE
KFA
€ 51,28
€ 33,72
€ 66,98
€ 48,02
€ 82,65
€ 52,35
SVS
SB
RE
€ 45,99
€ 39,01
€ 57,21
€ 57,79
€ 69,59
€ 65,41
RE= Rückerstattung des Versicherungsträgers
SB= Selbstbehalt
Für die Gültigkeit wird keine Haftung übernommen. (Stand Jänner 2023)
Bitte beachten Sie, dass ich eine Wahltherapeutin bin. Am Ende Ihrer Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote. Diese ist vorerst von Ihnen zu begleichen. Nach erfolgter Bezahlung können Sie den Beleg zusammen mit dem Überweisungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Gemäß der Tarifbestimmungen bekommen Sie einen Teil der Kosten rückerstattet. Der Selbstbehalt ist von Ihnen zu tragen, es sei denn, der Selbstbehalt wird von einer bestehenden Zusatzversicherung übernommen.
Überweisung
Für die Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (= Überweisung). Diese kann der Hausarzt oder ein Facharzt ausstellen.
WICHTIG: Die Überweisung muss beim ersten Termin bereits vorliegen!
Die Überweisung sollte folgende Posten beinhalten:
-
7 od. 10 x Physiotherapie 30'
-
7 od. 10 x Physiotherapie 45'
-
7 od. 10 x Physiotherapie 60'
-
7 od. 10 x Physiotherapie 30' oder 45' HB (Hausbesuch)
Die ÖGK ermöglicht es, pro Jahr 4 Serien zu je 10 Physiotherapie-Einheiten, die BVAEB und SVS pro Jahr 1 Serie zu je 10 Einheiten ohne chefärztliche Bewilligung in Anspruch zu nehmen. Sofern die zuvor beschriebenen Einheiten überschritten wurden, ist eine chefärztliche Bewilligung notwendig, damit die Teilrückerstattung gesichert ist. Wurde das Limit der Einheiten, die keine Bewilligung benötigen, überschritten, sollten Sie den Überweisungsschein vor Therapiebeginn bei Ihrer zuständigen Krankenkasse chefärztlich verordnen lassen. Die Therapie kann jedoch auch unabhängig davon stattfinden, wobei die Kostenbeteiligung der Krankenversicherung in dem Fall nicht sichergestellt werden kann und die Kosten möglicherweise zur Gänze privat zu zahlen sind. (Ausnahme: KFA-Versicherte müssen vor Beginn der Therapieserie eine chefärztliche Bewilligung einholen.) Die Rückerstattung erfolgt pauschal je Einheit und wird von jeder Krankenkasse in unterschiedlicher Höhe erstattet.
Bitte bringen Sie zur ersten Therapieeinheit ein großes Handtuch, bereits vorliegende Befunde (aktuelle Röntgenbilder, MR-Aufnahmen, Operationsprotokolle etc.) und eine ärztliche Überweisung mit. Ich empfehle Ihnen bequeme Sportkleidung zu tragen. Sie haben in meiner Praxis die Möglichkeit zu duschen und sich umzukleiden.
Kontakte der Krankenkassen
Österreichische Gesundheitskasse
Josef-Pongratz-Platz 1
8010 Graz
Telefon: +43 31680353000
Fax: +43 316 8035 - 66 1872
Email: peter.staudinger@stgkk.at
Website: https://www.gesundheitskasse.at
Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft
Körblergasse 115
8010 Graz
Telefon: 05 08 08
Fax: 05 08 08 - 9529
Email: vs.stmk@svagw.at
Website: https://www.svs.at
Versicherung öffentlich Bediensteter und Eisenbahner
Grieskai 106
8020 Graz
Telefon: 05040525700
Fax: 0405042 - 25900
Email: lst.graz@bva.at
Website: https://www.bvaeb.at
Krankenfürsorgeanstalt Graz
Hauptplatz 1
8010 Graz
Telefon: 0316 / 872 5900
Fax: 0316 / 872 5909
Email: kfa@stadt.graz.at